Zur Beendigung bzw. Kündigung der Vereinsmitgliedschaft muss eine formlose, schriftliche Erklärung per Post oder Mail an die TSG-Geschäftsstelle geschickt werden. Eine mündliche Kündigung bei Trainer*innen oder anderen Personen ist nicht möglich. Die Kündigung muss spätestens bis 15.11. eines Jahres eingehen und wird dann zum Jahresende (31.12.) wirksam.
Es reicht also nicht, der/m Übungsleiter*in mitzuteilen, dass man nicht mehr ins Training kommt!
Die Abteilungen Ballschule (betrifft nur Abteilungsbeitrag!) und Rehasport können jeweils 7 Tage zum Quartalsende gekündigt werden. Bei Rehasport mit ärztlicher Verordnung erlischt die Mitgliedschaft automatisch, sobald die Teilnahme am Rehasport beendet und keine Verordnung mehr abgegeben wird.
Jede Kündigung wird innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Post oder Mail bestätigt. Erhalten Sie keine Bestätigung, ist Ihre Kündigung nicht bei uns eingegangen! Es erfolgt keine Beitragsrückerstattung im Jahr der Kündigung.